Neue psychoaktive Substanzen

  • Substanz

    Unter dem Oberbegriff „Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)“ wird eine Vielzahl von Substanzen zusammengefasst, die meist im Rahmen von chemischer oder pharmazeutischer Forschung hergestellt wurden und werden bzw. dabei als Nebenprodukt anfallen. Die pharmazeutische Forschung wurde meist wegen zu vielen Nebenwirkungen eingestellt. Die Struktur dieser Substanzen ähnelt bereits bekannten illegalen Substanzen und wurde so verändert, dass es nicht mehr unter das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) fällt und hat zum Ziel eine psychotrop wirksame bzw. in ihrer Wirkung gesteigerte (teilweise auch potenzierte) Substanz herzustellen.


    Häufig werden für NPS auch die Begriffe Designerdrogen, Research Chemicals, Legal Highs, Kräuter(mischungen) oder Badesalze verwendet.

  • Rechtliche Lage

    Mit jeder Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden neue Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen. In der Vergangenheit handelte es sich dabei überwiegend um NPS (zum Beispiel 2 C-B). Wurde deren chemische Struktur geringfügig verändert, fielen sie nicht mehr unter die Bestimmungen des BtMG und mussten erst wieder neu aufgenommen werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erarbeitet, der am 04.05.2016 vom Bundeskabinett gebilligt wurde und im Oktober 2016 als Gesetz in Kraft getreten ist.


    Die Stoffgruppen von NPS, die aktuell dem Verbot unterliegen, sind in der Anlage des Gesetzes aufgeführt:


        Von 2-Phenylethylamin abgeleitete Verbindungen (d.h. mit Amphetamin verwandte Stoffe, einschließlich Cathinone)

        Cannabinoidmimetika / synthetische Cannabinoide (d.h. Stoffe, die die Wirkung von Cannabis imitieren)

        Benzodiazepine

        Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen (d.h. synthetische Opioide)

        Tryptamine (d.h. Halluzinogene)


    Der Handel, das in Verkehr bringen, die Herstellung, die Einfuhr aus dem Ausland oder die Verabreichung von den oben genannten Substanzen ist unter Strafe gestellt. Der Konsum ist, wie im BtmG, nicht unter Strafe gestellt. Im Gegensatz zum BtmG werden der Erwerb und der Besitz von NPS nicht unter Strafe gestellt. I.d.R. konfisziert die Polizei die Substanz, testet sie und vernichtet sie, ohne dass strafrechtliche Konsequenzen auf Besitzende zukommen.


    Weiterhin sind eine Vielzahl von NPS, vor allem über das Internet, erhältlich. Die angebotenen Produkte können dabei bereits unter die neue Gesetzgebung fallen, in Online-Shops aber noch als legal beworben werden. Ebenso ist der Begriff Legal-Highs irreführend, da er Legalität suggeriert.


    Der Kauf bzw. Verkauf von legalen NPS kann nur dann strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn die Substanz beispielsweise als Ecstasypille angeboten, oder im Glauben es handle sich um eine verbotene Substanz, erworben wurde.


    Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von - auch legalen - NPS kann straf- und/oder ordnungsrechtliche (Führerschein!) Konsequenzen haben. In §316 StGB (Trunkenheitsfahrt) ist von „anderen berauschenden Mitteln“ die Rede – es wird keine Unterscheidung zwischen legalen oder illegalen Substanzen vorgenommen.

  • Wirkungsweise

    Die Vielzahl der verschiedenen NPS unterscheidet sich in Wirkung, Wirkdauer und auftretenden Nebenwirkungen erheblich. Die fünf wichtigsten Klassen von NPS sind folgende:


        Cannabinoide: NPS, welche die Wirkung des natürlichen THC, des psychoaktiven Hauptwirkstoffs von Cannabis, nachahmen. Diese sind häufig Bestandteil sogenannter Kräutermischungen


        Stimulantien: NPS mit stimulierender Wirkung kommen aus einer Vielzahl verschiedener chemischer Gruppen, wobei die Hauptvertreter die Amphetamine und die Cathinone sind. Die beiden Gruppen und deren Derivate unterscheiden sich lediglich durch ein Sauerstoff-Atom an einer bestimmten Stelle der Struktur: Ohne Sauerstoff-Atom ist die Substanz ein Amphetamin, mit Sauerstoff-Atom handelt es sich um ein Cathinon. Die verbreitetsten NPS aus der Gruppe der Cathinone sind Mephedron (4-MMC) und Methylon.


        Psychedelika: Wie auch bei den Stimulantien decken die Psychedelika eine große Bandbreite verschiedener chemischer Gruppen und Klassen ab: Die zwei wichtigsten Gruppen bilden die ß-Phenethylamine (z.B. die 2C-X-Reihe) und die Tryptamine (z.B. LSD , DMT)


        Dissoziativa: Mit die bekanntesten Substanzen aus der Klasse der dissoziativen NPS sind Phencyclidin (PCP) und Ketamin .Wie auch bei den zuvor beschriebenen NPS können durch die Veränderung einzelner Atome neue Substanzen kreiert werden. Zu erwähnen wäre hier Methoxetamin (MXE), ein Ketamin-Derivat.


        Benzodiazepine: Hier handelt es sich meist um Medikamente, die normalerweise zur Muskelentspannung, gegen Schlafprobleme und bei Angststörungen ärztlich verschrieben werden. In dieser Klasse gibt es eine Vielzahl von Substanzen, die nie auf den – offiziellen - Markt kamen oder aber nur in bestimmten Ländern Verwendung finden und deshalb zum Teil von der deutschen Gesetzgebung nicht erfasst werden. 

  • Konsumform

    Die verschiedenen neuen psychoaktiven Substanzen können als Pulver, Kristalle, in Tabletten- oder Pillenform, als „Kräutermischungen“ oder als Lösungen vorkommen. Die Konsumformen unterscheiden sich deshalb je nachdem in welcher Form die Substanz vorliegt. 


    NPS unterscheiden sich in der Höhe der Dosierung sehr stark. 

    Manche Substanzen sind schon im Mikrogramm-Bereich lebensgefährlich, andere haben eine sehr viel höhere Wirkdosis als bekannte Substanzen. Je nach Herstellungsprozess können NPS in verschiedenen chemischen Formen (z.B. als Base oder Salze) vorkommen und sich in ihrer Wirkdosis deutlich unterscheiden. Es besteht Lebensgefahr!

  • Erwünschte Wirkungen

    NPS unterscheiden sich stark in ihrer Wirkungsweise. Es gibt aus allen Stoffgruppen NPS. 

  • Kurzzeitnebenwirkungen

    Zum Teil treten die Nebenwirkungen auf, die für die Substanzen typisch sind deren Wirkung von den NPS imitiert wird – zum Teil treten jedoch für Konsumierende völlig unerwartete und heftige Nebenwirkungen auf. Beachte unbedingt die Safer-Use-Hinweise für NPS.

  • Langzeitnebenwirkungen

    Da die auf dem Markt erhältlichen NPS weitgehend unerforscht sind, gibt es keine wissenschaftlich fundierten Aussagen über langfristige Nebenwirkungen!

  • Mischkonsum

    Die  Kombination von zwei oder mehr Substanzen ist schwer kalkulierbar. Je nach Kombination kann sich die Wirkung verstärken, potenzieren oder sich in unterschiedliche und auch unerwünschte   Richtungen entwickeln. Durch Mischkonsum erhöht sich das Risiko unangenehmer Nebenwirkungen und Folgeerscheinungen. Wegen der unvorhersehbaren und weitgehend unbekannten Wechselwirkungen von NPS raten wir dringend von Mischkonsum ab!

  • Safer Use

    Wenn du dich im Wissen um gesundheitliche und etwaige strafrechtliche Risiken dennoch zum Konsum von NPS entscheidest, solltest du, zusätzlich zu den allgemeinen Safer-Use-Regeln, folgendes beachten:


        Der (häufig vermeintlich) legale Status mancher NPS wiegt Konsumierende oftmals in falscher Sicherheit. Auch bei legaler Produktion können (Synthese-)Fehler auftreten und Substanzen von Produzent*innen oder Händler*innen mit unbekannten und von dir nicht erwarteten Substanzen gestreckt werden.

        Die passende Dosierung kann je nach Substanz und Konsumform sehr unterschiedlich sein (Hier reichen oftmals schon wenige Mikrogramm!). Du solltest dich vor dem Konsum unbedingt so genau wie möglich über die Substanz, ihre Wirkung, bekannte Nebenwirkungen und die Dosis informieren. Zudem kann es helfen, wenn du einen sogenannten „Allergietest“ machst (d.h. eine Testdosis mit einer verschwindend geringen Menge der Substanz konsumieren).

        In Online-Shops verkaufte NPS können falsch beschriftet sein und nicht die von dir erwartete Substanz erhalten! Sei beim Kauf im Internet deshalb besonders vorsichtig! Theoretisch besteht die Möglichkeit eine „unbekannte Substanz“ auf ihre Inhaltsstoffe untersuchen zu lassen. Solltest du den Verdacht haben eine von dir erworbene Substanz könnte eine NPS sein, kannst du Kontakt zu Legal-High-Inhaltsstoffe aufnehmen und die Substanz zum Testen einschicken. Weiterführende Infos rund um NPS findest Du auf www.legal-high-inhaltsstoffe.de

        Die Herstellung von NPS unterliegt keinen Qualitätskontrollen. Selbst Produkte, die vom äußeren Erscheinungsbild identisch aussehen, können unterschiedliche Inhaltsstoffe besitzen.

        Passe die Dosierung deinem Körpergewicht an. Verwende nach Möglichkeit eine Feinwaage, Dosierungen nach „Augenmaß“ können bei NPS gefährliche Auswirkungen auf deine Gesundheit haben. Dosiere immer zuerst niedrig an – nachlegen kannst du immer noch!

        Konsumiere in einer dir angenehmen Umgebung. Konsumiere nach Möglichkeit nicht allein, da unerwartete Nebenwirkungen auftreten können. Achte darauf, dass jemand in deiner Nähe ist der über deinen Konsum Bescheid weiß und im Notfall Hilfe holen kann.

        Konsumierst du NPS nasal, verwende keine Geldscheine und teile dein Ziehröhrchen nicht mit anderen (Infektionsgefahr!).

        Wirkt der Konsum sexuell stimulierend, werden Risiken des ungeschützten Geschlechtsverkehrs möglicherweise nicht mehr bedacht. Bitte beachte deshalb unsere Hinweise zum Thema „Safer-Sex“, die du auf unserer Homepage finden kannst.

        Bei psychischen oder körperlichen (z.B. Leber- und Nierenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme) Erkrankungen solltest du auf den Konsum von NPS verzichten. 

  • Female Facts

    NPS unterscheiden sich stark in ihrer Wirkungsweise. Es gibt aus allen Stoffgruppen NPS. 

  • Gute Links

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