Cannabis

  • Substanz

    Cannabis ist der Sammelbegriff für Hanfsorten der Gattungen „Cannabis sativa“ und „Cannabis indica“. Die getrockneten, harzhaltigen Blütentrauben und blütennahen, kleinen Blätter der weiblichen Pflanze werden Marihuana (Gras, Weed, Odd…) genannt und nach dem Trocknen konsumiert. Das Harz kann auch extrahiert und zu Haschisch (Dope, Piece, Braunes…) oder Haschischöl weiterverarbeitet werden. Hauptsächlich psychoaktiv ist das Cannabinoid Δ9-Tetrahydrocannabinol, besser bekannt als THC. Der THC-Gehalt von Cannabisprodukten kann sehr stark variieren, von nahezu 0% bis hin zu 25%, die in intensiv kultiviertem Indoor-Anbau erreicht werden können.

  • Rechtliche Lage

    Der Eigenanbau, der gemeinschaftliche Anbau in Vereinen, sogenannten CSC´s und der daraus resultierende Besitz vom eigenen Cannabis wurde 2024 entkriminalisiert. Das KCanG ist im April in Kraft getreten.

    Unsere Zusammenfassung zum Gesetz: 

     

    Allgemeines

    Zum 01.04.24 wurde in Deutschland Cannabis und sein Hauptwirkstoff „THC“ –

    Tetrahydrocannabinol – entkriminalisiert. 

    Das bedeutet, dass Heranwachsende ab 18 Jahren und Erwachsene ab 21 Jahre, Cannabis und/oder Haschisch zum Freizeitkonsum, ohne Bestrafung, (öffentlich-) konsumieren und 

    besitzen dürfen (unter bestimmten Bedingungen; siehe unten).

    Volljährige Personen (Ab 18 Jahren) dürfen bis zu 25g in der Öffentlichkeit besitzen. An 

    Ihrem Wohnsitz (oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt) sind bis zu 50g erlaubt. 

    Zudem dürfen 3 Cannabispflanzen, in privatem Besitztum, angebaut werden. (Achtung: Die Pflanzen dürfen insgesamt nicht mehr als 50g getrocknetes THC-haltiges Material abwerfen) 

    Auch die Mitgliedschaft in einer (pro Person) sogenannten Anbauvereinigung (Cannabis 

    Social Clubs) ist ab dem 01.07.2024 zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis möglich.

    Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen und 

    Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen. Das bedeutet, dass keine andere Person, vor allem minderjährige 

    Personen, auf das Cannabis, auf die Pflanze oder Stecklinge, Zugriff haben dürfen! 

    Grundsätzlich ist es weiterhin verboten, sich Cannabis zu verschaffen (Bspw. gefundenes 

    Cannabis auf der Straße aufzuheben) oder Cannabis weiterzugeben (Bspw. verschenken). 

    Somit ist es auch nicht erlaubt sich einen Joint oder eine Cannabis Pfeife mit anderen 

    Menschen zu teilen. Das bedeutet, dass nur das eigen angebaute Cannabis oder das 

    Cannabis einer Anbauvereinigung konsumiert werden darf. Gut zu wissen: Ihr könnt auch 

    weiterhin von eurem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, solltet Ihr von der 

    Polizei nach der Herkunft des Cannabis gefragt werden. (Das bedeutet, dass ihr keine 

    Auskunft dazu geben müsst, solltet Ihr Euch selbst oder nahe Verwandte, damit belasten.)


    Öffentlicher Konsum:

    Der Konsum ist in der Öffentlichkeit unter Einhaltung folgender Regelungen gestattet:

    → Der Konsum darf nicht in unmittelbarer Nähe zu Kinder und Jugendlichen stattfinden. 

    → Es darf nicht im Umkreis von 100m (gesetzliche Definition von Sichtweite) um Schulen, Sportstätten, Kinderspielplätzen, Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe, konsumiert werden. 

    → Innerhalb von Anbauvereinigungen darf nicht konsumiert werden.

    → In Fußgängerzonen zwischen 7 – 20 Uhr darf nicht konsumiert werden.

    → Beobachte ob es in deinem Wohnort besondere kommunale Regelungen gibt. 


    Verstöße 

    Sollte es Verstöße gegen diese Regelungen geben, kann es zu Ordnungswidrigkeiten oder 

    Strafverfolgung nach dem Strafgesetzbuch kommen! Diese können mit Geldbußen oder 

    Freiheitstrafen einhergehen. 

    Beispiele für Ordnungswidrigkeiten: 

    Ordnungswidrig handelt wer:

    - zwischen 25 – 30g Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich trägt

    - zwischen 50 – 60g Cannabis zu Hause besitzt 

    - gegen die Abstandsregelungen des öffentlich möglichen Konsums verstößt

    - Werbung für Anbauvereinigungen oder Cannabis betreibt

    - Wer Cannabis, oder Vermehrungsmaterial nicht, oder nicht richtig vor dem Zugriff Dritter schützt

    - Wer in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied ist 

    Diese Vergehen können mit Geldbußen bis 30.000 Euro bestraft werden. Informiert euch im betreffenden Bundesland über die Bußgeldvorschriften. 

    Beispiele für Straftaten:

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

    - Mehr als 30g Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich trägt

    - Mehr als 60g Cannabis zuhause besitzt

    - Mehr als 3 Cannabispflanzen besitzt

    - Cannabis herstellt, mit Cannabis Handel treibt, Cannabis einführt, Cannabis ab- und 

    weitergibt, Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder sich Cannabis verschafft. 

    - Mehr als 25g Cannabis pro Tag oder 50g im Monat in einer Anbauvereinigung erwirbt

    Mit einer Freiheitsstrafe von mind. drei Monaten bis zu fünf Jahren, ist zu rechnen wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt. Dies kann beispielsweise bei folgenden Vergehen eintreten:

    - Wenn gewerbsmäßiger Handel stattfindet 

    - Wenn Personen die über 21 Jahre alt sind, Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab- oder weitergeben, Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder verabreicht oder die minderjährige Person zum Konsum, Handel oder sonstigen verbotenen Taten ermutigt.


    Führerschein:

    Momentan gelten dieselben Grenzwerte zu Cannabis im Straßenverkehr, als vor der 

    Entkriminalisierung. Neu ist der Paragraph §13a in der Fahrerlaubnisverordnung. Dieser 

    Regelt, dass erst mit dem Vorliegen eines Cannabismissbrauchs oder einem wiederholten Vergehen mit Cannabis im Straßenverkehr eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet werden kann. Hinzu kommt eine Geldstrafe, Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Hiermit versucht der Gesetzgeber die Regelungen zu Cannabis an die von Alkohol im Straßenverkehr anzugleichen.

    Es hat sich in der Rechtsprechung die Praxis etabliert, dass ein Grenzwert von unter 1ng/ml

    (THC) Blut straffrei bleibt. Gerade jedoch bei regelmäßigem Konsum kann dieser Wert, noch nach Tagen ohne Konsum, überschritten werden.

    Die zuständige Expertenkommission empfiehlt deshalb den Grenzwert auf 3,5ng/ml Blut zu erhöhen. Dieser Wert könnte vorrausichtlich auch von Dauerkonsumentinnen nach einer 

    angemessenen Zeit zwischen Konsum und Fahrt unterschritten werden. Da der Abbau von THC von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich abläuft, ist eine genaue Zeitangabe nahezu unmöglich. 


    Sonderregelungen:

    - An heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem THC höchstgehalt von 10% abgegeben werden.

    - Des weiteren dürfen Personen unter 21 Jahre bis zu 30g pro Monat in einer 

    Anbauvereinigung erwerben (ab 21 Jahre sind es 50g).

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre:

    Wenn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Cannabis besitzen, anbauen, Cannabis erwerben, oder entgegennehmen, muss die Polizei die Eltern darüber informieren. 

    Werden hierbei gewichtige Anhaltspunkte klar, dass das Wohl des Kindes oder des 

    Jugendlichen gefährdet ist, muss die Polizei das Jugendamt informieren. Daraufhin, hat das Jugendamt dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder und Jugendlichen an

    Präventionsprogrammen teilnehmen.

  • Wirkungsweise

    THC wird beim Rauchen über die Lungenschleimhaut und bei oraler Einnahme über die Darmschleimhaut aufgenommen. Im Blutkreislauf wird THC in alle Organe transportiert, auf Grund seiner hohen Fettlöslichkeit sammelt es sich jedoch zu weiten Teilen im Gewebe mit hohem Fettanteil. Im Gehirn dockt es an die – noch weitgehend unerforschten – Cannabinoid-Rezeptoren an. Je nach Art der Einnahme, Reinheitsgrad und Gewöhnung tritt die Wirkung nach 10 – 120 Minuten ein und kann mehrere Stunden anhalten.

  • Konsumform

    Cannabis wird am häufigsten geraucht: In Zigarettenpapier gerollt pur (Blunt), gemischt mit Tabak (Joint, Spliff) oder in einer speziellen Wasserpfeife (Bong, Kawumm). Darüber hinaus kann THC auch oral über Lebensmittel eingenommen werden in sogenannten Edibles oder Zubereitungen (Kaba, Brownies…).

  • Erwünschte Wirkungen

    Abhängig von Dosis, Reinheitsgrad, Gewöhnung, Set und Setting kann der Konsum von Cannabis zu folgendem Wirkungsspektrum führen: Verstärkung des momentanen Gefühlszustandes, Veränderung des Zeitempfindens, Veränderung akustischer, visueller und taktiler Empfindungen und verstärktem Appetit. Stimulierende Effekte (Euphorie, Heiterkeit, Kontaktfähigkeit) treten ebenso auf wie sedierende (Schläfrigkeit, Antriebslosigkeit).

  • Kurzzeitnebenwirkungen

    Es kann sein, dass es zu Symptome wie Mundtrockenheit, stark geröteten Augen, Erhöhung der Herzfrequenz, Abfall des Blutdrucks, Senkung des Blutzuckerspiegels, leicht herabgesetzter Körpertemperatur und Reizhusten kommt. Vor allem bei erstmaligem Konsum kann es sein, dass es Dir schwindlig wird, Du Übelkeit verspürst und eventuell auch erbrechen musst. Bei hoher Dosierung können Kreislaufprobleme bis hin zum Kreislaufkollaps, unangenehme Gefühlsintensivierungen im schlimmsten Fall Paranoia und depressive Verstimmungen auftreten.

  • Langzeitnebenwirkungen

    Wenn Du häufig und regelmäßig konsumierst besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Wenn Du den Konsum einstellst können anfänglich Symptome wie Schweißausbrüche, Hitze- / Kälteschauer, Appetitlosigkeit und Einschlafstörungen sowie Gereiztheit auftreten. Aktivitätsminderung, Motivations- und Interessenverlust treten bei regelmäßigem Konsum häufig als Langzeitnebenwirkungen auf. Beim Rauchen kommt es zu einer gesteigerten Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen wie Bronchitis, Asthma oder Lungenentzündungen. Darüber hinaus können Konzentrations- und Gedächtnisstörungen von verschiedener Intensität auftreten.

  • Mischkonsum

    Die Kombination von zwei oder mehr Substanzen ist schwer kalkulierbar. Je nach Kombination kann sich die Wirkung verstärken, potenzieren oder sich in unterschiedliche – und auch unerwünschte - Richtungen entwickeln. Durch Mischkonsum erhöht sich das Risiko unangenehmer Nebenwirkungen und Folgeerscheinungen. Wenn Du Dich trotzdem für Mischkonsum entscheidest, solltest Du idealerweise Erfahrungen mit jeder der einzelnen Substanzen haben und auf besonders riskante Kombinationen verzichten.


    Cannabis & Alkohol: In Verbindung mit Alkohol kann es zu Übelkeit und Kreislaufversagen kommen. Alkohol überdeckt oder verstärkt die Wirkung von Cannabis.


    Cannabis & Tabak: Nikotin unterdrückt die THC-Wirkung, während THC die Nikotinwirkung steigert. Es kann zu einer Nikotinabhängigkeit kommen.


    Cannabis & Ecstasy / Cannabis & Amphetamine: Wenn Du Cannabis zum „Runterkommen“ von aufputschenden Substanzen konsumierst, wird Dein Körper stark belastet, das Risiko von Kreislaufzusammenbrüchen ist erhöht. Psychotische Zustände können ausgelöst oder verstärkt werden.


    Cannabis & Kokain: Da es zum Anstieg von Herzfrequenz und Blutdruck kommt, gehen Menschen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen ein hohes Risiko ein.


    Cannabis & Pilze / Cannabis & LSD: Mögliche Verstärkung sowie Verlängerung der Wirkweise. Psychotische Zustände können ausgelöst oder verstärkt werden.

  • Safer Use

    Wenn Du Dich im Wissen um gesundheitliche und strafrechtliche Risiken dennoch zum Konsum von Cannabis entscheidest, solltest Du, zusätzlich zu den allgemeinen Safer-Use-Regeln, folgendes beachten: 


    Da der Konsum von Cannabis Deinen momentanen Gemütszustand erheblich intensivieren kann, solltest Du bei schlechter Laune oder psychischen Problemen auf den Konsum verzichten.

    Bei einer vorliegenden Herz-Kreislauf-Erkrankung solltest Du aufgrund der gefäßerweiternden Wirkung keine THC-haltigen Produkte konsumieren.

    Inhalation auf ein Minimum reduzieren, dh. kurz und flach einatmen reduziert die Schadstoffe in der Lunge.

    Beim Rauchen eines Joints - egal ob als Mischung oder pur- Du setzt Deine Atemorgane einer hohen gesundheitsschädigenden Belastung aus. Verwende nach Möglichkeit Aktivkohle-Filter statt Filter-Tips. Als Alternative kannst Du auch einen Vaporizer (Verdampfer) benutzten – dies ist die schonendste Variante Cannabis zu sich zu nehmen.

    Beim Bong und Wasserpfeife rauchen: Dies ist die schädlichste Form des Rauchens von Cannabis. Das Wasser filtert keine Schadstoffe! Verwende am besten Bongs mit Doppelköpfchen, in denen Aktiv-Kohle Filter eingesetzt werden können. Denke auch daran Deine Bong regelmäßig mit klarem Wasser zu reinigen und insbesondere das Bongwasser häufig zu wechseln.

    Purpfeife: Damit kannst Du den Tabakkonsum vermeiden. Nutze auch hier Pfeifen, in denen Du Aktiv-Kohle Filter einsetzen kannst. Reinige Deine Pfeife regelmäßig und benutze ein intaktes Sieb um keine Feststoffe (Ungelöste Stoffe im Wasser) einzuatmen.

    Durch den Konsum von Cannabis in Lebensmitteln kann man die Gefahren krebserregender Stoffe mindern. Hierbei ist zu beachten, dass die Wirkung beim Essen (Cookies, Joghurt) oder Trinken (Milch, Kaba) im Vergleich zum Rauchen verzögert eintritt und aufgrund des Verdauungsprozesses auch deutlich länger anhalten kann. Deshalb solltest Du nach Möglichkeit niedriger dosieren und nicht nach kurzer Zeit nachlegen.

    Bei Unwohlsein in Folge von Cannabis-Konsum: Kopf, Nacken und Unterarme kühlen. Am besten in ruhiger Umgebung an die frische Luft gehen.

    Setze Dich nach dem Konsum von Cannabis nicht hinters Steuer. Du gefährdest nicht nur Dich, sondern auch andere! Gehe zu Fuß, nutze öffentliche Verkehrsmittel oder teile Dir mit anderen ein Taxi.

  • Female Facts

     In der Schwangerschaft: THC wird über die Plazenta an das ungeborene Kind weitergegeben. Ebenso alle in Tabak enthaltenen Schadstoffe, insbesondere Nikotin. Dies kann eine verkürzte Schwangerschaft (ca. 1 Woche), eine Verlängerung der Geburtsperiode und / oder kleinere und untergewichtige Babys zur Folge haben.

    In der Stillzeit: Da Muttermilch außerordentlich fetthaltig ist, liegt hier eine hohe Konzentration von THC vor, was Auswirkungen auf die motorische Entwicklung (wie etwa die Kontrolle der Muskelbewegung) des Kindes haben kann.

    Diese Forschungserkenntnisse beziehen sich auf einen regelmäßigen Cannabiskonsum. Welche Auswirkungen es auf das Kind hat, wenn in unregelmäßigen Abständen Joints geraucht werden, kann deshalb schwer oder nicht beurteilt werden. Grundsätzlich gilt: Aus Respekt vor dem Baby solltest Du während der Schwangerschaft bzw. Stillzeit auf jeglichen Konsum von psychoaktiven Substanzen, egal ob legal oder illegal, verzichten.

  • Gute Links

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