FAQ

FAQ



  • Cannabis Entkriminalisierung

    Der Eigenanbau, der gemeinschaftliche Anbau in Vereinen, sogenannten CSC´s und der daraus resultierende Besitz vom eigenen Cannabis wurde 2024 entkriminalisiert. Das KCanG ist im April in Kraft getreten. 


  • Streckmittel Cannabis

    Dem auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Cannabis werden immer wieder verschiedene Streckmittel beigemischt, um eine bessere optische Qualität vorzutäuschen oder um es schwerer zu machen und somit den Gewinn auf dem Schwarzmarkt zu erhöhen. Wir haben für dich die gängigsten Streckmittel, wie man sie erkennt und welche gesundheitlichen Risiken damit für dich verbunden sind, nachfolgend aufgelistet:


    Synthetische Cannabinoide auf CBD Cannabis Blüten: 

    Hochpotente synthetisch hergestellte Cannabinoide welche auf Cannabis aufgebracht werden mit einem niedrigen THC Gehalt und überdurchschnittlich hohem CBD Gehalt. 


    Identifizierung: Nur über ein THC Selbsttest im Ausschlussverfahren feststellbar oder in einer großen Laboranalyse.


    Gesundheit: Gefahr der Überdosierung weitere Schäden noch nciht erforscht


    Brix:

    Eine Flüssigkeit, die aus Zucker, Hormonen und flüssigem Kunststoff besteht und ausschließlich dem Strecken von Marihuana dient. Dazu werden die Blüten vor dem Trocknen in Brix getaucht oder damit besprüht.


    Identifizierung: Mit Brix verunreinigtes Marihuana macht einen optisch feuchten Eindruck.

        Die Blüten sind oftmals sehr hart und riechen nur sehr schwach.

        Um Verunreinigungen zu erkennen, kann man eine kleine Probe der vorliegenden Blüte verbrennen. Mit Brix gestrecktes Marihuana verbrennt sehr schlecht, KonsumentInnen berichten, dass dabei „Funken“ entstünden.

        Die Asche, die bei der Verbrennung von Brix entsteht, ist sehr hart. Entsteht beim Zerreiben der Asche zwischen den Fingern ein schmieriger, schwarzer Ölfilm, ist dies ein eindeutiges Indiz für die Verwendung von Brix.


    Gesundheit: Verbrixtes Marihuana sollte auf keinen Fall konsumiert werden, da durch das Rauchen des Gemisches unvorhersehbare gesundheitliche Risiken eingegangen werden. Insbesondere durch die Beimischung von Hormonen sind langfristige Schädigungen nicht auszuschließen. 


    Sand und mineralische Streckmittel:

    Kleine Mengen Sand und Erde können auf natürlichem Weg in das Marihuana gelangt sein, aber auch durch vorsätzliches Strecken.


    Identifizierung: Oft fallen die Verunreinigungen durch Sand aus und bilden am Boden des Gefäßes (z.B. Plastiktütchen) eine erkennbare Schicht.

        Nimmt man eine kleine Probe des Marihuanas in den Mund, fällt Sand durch Knirschen auf.


    Gesundheit: Es muss befürchtet werden, dass es durch die Inhalation von Sand langfristig zu gravierenden Lungenentzündungen kommen kann. 


    Talkum:

    Matt weiß schimmerndes Mineral. Fühlt sich seifig und speckig an und wird deshalb auch Speckstein genannt. Es soll dafür sorgen, dass das Marihuana schwerer wird und „harziger“ und somit hochwertiger aussieht.


    Identifizierung: Blüte auf eine glatte, saubere und nach Möglichkeit schwarze Fläche fallen lassen. Sind um die Blüte herum kleine, weiße Krümelchen zu sehen, kann dies ein Anzeichen für Talkum sein.

        Mit Talkum gestrecktes Marihuana ist sehr weiß und verfügt kaum noch über den für Marihuana typischen Geruch.


    Gesundheit: Gerauchtes Talkum kann schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen.

        Fortgesetzter Konsum kann zu einer Silikose („Bergmannskrankheit“) führen. Es handelt sich hierbei um eine schwere Lungenkrankheit, die durch die Inhalation kleinster Talkumpartikel und deren Ablagerung im Lungengewebe entsteht. 


    Zucker:

    Verunreinigungen können aus reiner Glukose (Traubenzucker), glukosehaltige Mischungen (Invertzucker) und Saccharose (Haushalts, - Kristallzucker) bestehen. 


    Identifizierung: Am süßen Geschmack deutlich erkennbar.

        Belastetes Marihuana brennt sehr schlecht und hinterlässt eine harte Asche.

        Durch in der Apotheke erhältliche Glukoseteststreifen kann diese Verunreinigung zweifelsfrei nachgewiesen werden.


    Gesundheit: Bei der Verbrennung von Zucker entsteht eine Vielzahl krebserregender Stoffe.

        Zusätzliches Risiko bergen feinste Karamelltropfen, die sich durch Inhalation in der Lunge ablagern.  


    Haarspray:


    Identifizierung: Auffällig harte, kompakte Blüten und ein glänzend-klebriges Aussehen sind Anzeichen für eine Kontaminierung mit Haarspray.

        Durch die klebrige Struktur lässt sich verunreinigte Substanz kaum zerbröseln. Oft riecht es dabei leicht chemisch, häufig auch nach Parfümstoffen.

        Die Asche ist sehr hart und lässt sich meistens schlecht abaschen.


    Gesundheit: Bei der Verbrennung von Haarspray entstehen, insbesondere durch die enthaltenen Lösungsmittel, verschiedene krebserregende Stoffe

        Betroffene KonsumentInnen berichten von einer Reizung der Atemwege, die mit Husten und Halsschmerzen einhergeht.


    Blei:

    Im Sommer 2008 kam es insbesondere im Großraum Leipzig zu einer Vielzahl von Krankenhauseinlieferungen, die auf mit Blei verunreinigtes Marihuana zurückzuführen waren. In den letzten Jahren wurde von dieser Form der Kontamination nur noch selten berichtet.


    Identifizierung: Bei Verdacht kann ein Stück Blüte über ein weißes Blatt Papier gerieben werden. Entstehen dabei graue, an Bleistiftspuren erinnernde Striche, sollte das Marihuana nicht konsumiert werden. Diese Form des Nachweises birgt allerdings keine Garantie möglicherweise eingesetztes Blei zu erkennen.


    Gesundheit: Blei ist hochgradig gesundheitsgefährdend und kann schon beim Konsum eines einzigen Joints für einen Aufenthalt im Krankenhaus sorgen.

        Die Symptome einer Bleivergiftung sind äußerst unangenehm. Es besteht Lebensgefahr und die Behandlung kann mehrere Jahre dauern.

        Es ist dringend vom Konsum abzuraten!


    Genereller Hinweis: Um mit dem bloßen Auge nicht erkennbare Verunreinigungen erkennen zu können, empfiehlt es sich, ein Taschenmikroskop zu verwenden. Diese sind bereits ab fünf Euro im Internet und in gut sortierten Headshops erhältlich.


  • Nachweiszeiten

    Die nachfolgenden Nachweiszeiten sind Richtwerte, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich ausfallen können. Nachweiszeiten sind generell von der konsumierten Menge und Konsumhäufigkeit sowie bei Urintests meist vom ph-Wert und Konzentration des Harns abhängig. Die nachfolgenden Zahlen können eine grobe Orientierung für dich sein:


    2C-B:


        Nachweis im Blut: wenige Stunden

        Nachweis im Urin: bis zu 3 Tage


    Alkohol:


        Nachweis im Blut: Abbau zwischen 0,1 und 0,15 Promille pro Stunde. Abhängig von Körpergewicht, Alter, Geschlecht.

        Nachweis im Urin: Abbau zwischen 0,1 und 0,15 Promille pro Stunde. Abhängig von Körpergewicht, Alter, Geschlecht.


    Amphetamin:


        Nachweis im Blut: 8h bis 24h

        Nachweis im Urin: 24h bis zu 1 Woche


    Cannabis:


        Nachweis im Blut:

        Aktives THC: 12h bis zu 72h

        Abbauprodukt THC-COOH (relevant im Zusammenhang mit Fahren unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen):

        2 bis 3 Tage (einmaliger Konsum)

        3 bis 7 Tage (gelegentlicher Konsum)

        bis zu 4 Wochen (regelmäßiger Konsum)


         Nachweis im Urin:

        Abbauprodukt THC-COOH:

        2 bis 4 Tage (einmaliger Konsum)

        5 bis 20 Tage (gelegentlicher Konsum)

        8 bis 12 Wochen (regelmäßiger Konsum)


    GHB/GBL:


        Nachweis im Blut: bis zu 6h (mit aufwändigen Testverfahren)

        Nachweis im Urin: bis zu 12h (mit aufwändigen Testverfahren)


    Kokain:


        Nachweis im Blut: 6 – 24h.

        Abbauprodukt Benzoylecgonin 2 – 3 Tage

        Nachweis im Urin: einige Stunden

        Abbauprodukt Benzoylecgonin:

        Bis zu 4 Tagen (gelegentlicher Konsum)

        15 – 22 Tage (regelmäßiger Konsum)


    LSD:


        Nachweis im Blut: bis zu 12h

        Nachweis im Urin: bis 4 Tage, wird in Speziallabors durch Radioimmunoassay (RIA) getestet


    MDMA:


        Nachweis im Blut: bis zu 24h

        Nachweis im Urin: 1 bis 4 Tage (abhängig vom pH-Wert)


    Pilze:


        Nachweis im Blut: einige Stunden

        Nachweis im Urin: 2 - 4 Tage


     Ketamin:


        Nachweis im Blut: einige Stunden

        Nachweis im Urin: 1 - 4 Tage (auf Anforderung im Labor)



    Nachweis im Haar:


    In Haaren (dazu zählen alle Körperhaare) ist der Konsum verschiedener Substanzen praktisch zeitlich unbegrenzt möglich – je nach Länge deiner Haare.


    Einschränkungen:


        Alkohol ist in den Haaren nur ca. 3 Monate nachweisbar

        GHB/GBL ist im Haar nicht nachweisbar



  • Your Rights

    Bitte beachte, dass die nachfolgenden Hinweise allgemein sind und es immer auf den Einzelfall ankommt. Der Text soll eine Orientierung für dich darstellen und dir einen Überblick über deine Rechte verschaffen.


    Polizeikontrolle:


    Die Polizei darf bei verdachtsunabhängigen Kontrollen folgendes tun:


    Feststellung der Personalien – führe deshalb deinen Personalausweis immer bei dir!

    Das übliche Prozedere bei Verkehrskontrollen (TÜV + ASU, Verbandskasten + Warndreieck)

    Wenn du keinen Personalausweis bei dir hast, kann eine Identitätsfeststellung mit diversen Maßnahmen (durchsuchen, vorläufiges Festhalten) erfolgen.


    Jeder weiteren Maßnahme muss ein Anfangsverdacht vorausgehen, nach dem du dich höflich erkundigen solltest, wenn er dir nicht von selbst genannt wird. Die Beamten*innen sind verpflichtet, dir den Grund für jede weitere Maßnahme zu nennen.


    Maßnahmen im Rahmen einer körperlichen Untersuchung (Atem- und Wischtests, Urin-Abgabe, Entnahme einer Blutprobe) unterliegen den strengen Regeln der Strafprozessordnung (StPO), deren Einhaltung auch im Nachhinein noch gerichtlich überprüft werden kann. Das gilt allerdings nicht, wenn du freiwillig mitwirkst, also wenn du dich zum Beispiel trotz der bekannten mangelnden Zuverlässigkeit mit einem sogenannten Schnelltest einverstanden erklärst. Deswegen gilt: Verweigere alle Maßnahmen, die deine Zustimmung erfordern, höflich und bestimmt. Aktiven Widerstand solltest du jedoch keinesfalls leisten, es genügt der Hinweis, dass du mit der Durchführung, z.B. einer Urinprobe oder eines Wischtests, nicht einverstanden bist. Eine Blutabnahme darf seit dem 24.08.2017 ohne richterliche Genehmigung erfolgen. Es muss auch keine sogenannte "Gefahr im Verzug" vorliegen, es genügen Verdachtsmomente, die nach Einschätzung der Beamt*innen vorliegen. Die Entnahme muss von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden.


    Umgang mit den Beamten*innen:


    Sei immer ruhig und höflich. Die Beamten*Innen wissen dies zu schätzen.

    Gib ausschließlich Auskunft über deine Person: Name, Vorname (ggf. Geburtsname), Geburtsdatum und -ort, Meldeadresse, Familienstand und Staatsangehörigkeit sowie die Berufsbezeichnung (Student*in, Angestellte*r o.ä.). Beim Grenzübertritt musst du manchmal zusätzlich Ziel und Zweck (Urlaub, Freunde besuchen etc.) der Reise angeben.

    Wenn die Polizei gegen Dienstvorschriften verstoßen sollte, hast du die Möglichkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Deshalb solltest du Dir in solchen Fällen den Namen und die Dienststelle des oder der Beamt*innen schriftlich aushändigen lassen oder notieren. Zusätzlich solltest du dir Datum und Uhrzeit der Kontrolle notieren und ggf. die Nummer des Dienstwagens.

    Wenn du nach einer Personenkontrolle unterschreiben sollst, was alles bei dir gefunden wurde, kannst du diese Unterschrift verweigern, da du keine Mitwirkungspflicht bei der Beweisaufnahme gegen dich und deine Person hast.

    Kommt es zu einer vorläufigen Festnahme, solltest du folgendes beachten: 

    Als Tatverdächtige*r ist eine vorläufige Festnahme bis maximal 24 Uhr des Folgetages zulässig.

    Bei einer Festnahme zur Identitätsfeststellung kannst du bis zu 12 Stunden festgehalten werden, damit deine Angaben überprüft werden können.

    Verlange auf dem Revier sofort, dass du einen Anwalt oder eine Anwältin und eine angehörige Person verständigen kannst. Dies darf dir nicht verweigert werden. Bitte die Polizei für dich anzurufen, so musst du nicht dein eigenes Telefon benutzen.

    Falls du noch keinen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin hast oder nicht erreichst gibt es in Stuttgart folgenden Anwaltsnotdienst:

    Anwaltlicher Notdienst für Strafsachen 0711 / 998 899 66

    Sieben Tage die Woche, rund um die Uhr, 24 Stunden

    Jedes Wort nach deiner Festnahme ist eine Aussage, auch außerhalb von formellen Vernehmungen. Deshalb gilt: Aussagen kannst du auch noch später in Absprache mit deinem Anwalt machen. Es entsteht kein Nachteil für dich, wenn du erst mal schweigst. Du hast das Recht zu schweigen!

    Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst oder womit du nicht einverstanden bist. Grundsätzlich gilt aber auch hier: Halte Rücksprache mit deinem Anwalt oder deiner Anwältin! In manchen Fällen kann sich auch ein frühzeitiges Geständnis strafmildernd auswirken. Dies kommt immer auf den Einzelfall an.

    Bei Verletzungen/Krankheit verlange einen Arzt oder eine Ärztin und ein schriftliches Attest.

    Nach deiner Freilassung solltest du ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

    Solltest du erkennungsdienstlich behandelt worden sein (Fotos, Fingerabdrücke u.ä.), lege dagegen mündlich Widerspruch ein, lass dies auf jeden Fall protokollieren. Stelle im Nachhinein einen Antrag auf Vernichtung der angefertigten Unterlagen. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann prüfen wie hoch die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen eine solche Anordnung sind.

    Wird etwas beschlagnahmt kannst du, möglichst nach Rücksprache mit deinem Anwalt oder deiner Anwältin, dagegen Widerspruch einlegen (illegale Substanzen werden allerdings auch auf Antrag nicht wieder herausgegeben).

    Wir raten dir dringend, deinen Rechtsanwalt oder deine Rechtsanwältin anzurufen, bevor du einem Haftrichter oder einer Haftrichterin vorgeführt wirst.

    Was Du bei Hausdurchsuchungen beachten solltest: 


    Grundsätzlich ist die Voraussetzung für eine Hausdurchsuchung ein richterlicher Beschluss, als Ausnahme kann Gefahr im Verzug angebracht werden, was allerdings begründet werden muss.

    Von 21-4 h (01.04.-30.09.) bzw. von 21-6 h (01.10.-31.03.) dürfen keine Privatwohnungen oder Geschäftsräume durchsucht werden außer bei Gefahr im Verzug oder Verfolgung auf frischer Tat.

    Auch hier gelten die schon genannten Grundsätze: ruhig bleiben, keine Aussagen machen, nichts unterschreiben, Rechtsanwalt oder -anwältin informieren etc.

    Versuche immer, Zeugen herbeizuholen.

    Du hast das Recht, bei jedem einzelnen durchsuchten Raum dabei zu sein. Verlange, dass das ermöglicht wird (ein Raum nach dem anderen), lass dir alle beschlagnahmten Dinge unterschrieben protokollieren.

    Zimmer von Mitbewohner*innen dürfen nicht einfach mit durchsucht werden, die gemeinsam genutzten Räume allerdings schon.

    Wenn eine Maßnahme rechtswidrig war, ist sie nicht verwertbar. Dies kann im Nachhinein vor Gericht geprüft werden.

    Fertige nach der Aktion auf jedenfall ein Gedächtnisprotokoll an!

    Female Special


    Durchsuchungen und körperliche Untersuchungen dürfen nur durch Personen gleichen Geschlechts erfolgen. Wenn an dir eine Durchsuchung oder körperliche Untersuchung durchgeführt werden soll, kannst du darauf bestehen, dass diese nur von einer weiblichen Person (Polizistin, Ärztin) vorgenommen wird. Eine männliche Person darf dich nur durch-/untersuchen, wenn du dich damit freiwillig einverstanden erklärst oder wenn die Durch-/Untersuchung zur Abwehr einer "Gefahr für Leib oder Leben" erforderlich scheint.

    Du kannst dich immer auf den Schutz des Schamgefühls berufen, der laut Polizeigesetz bzw. Strafprozessordnung (StPO) gewährleistet sein muss. Musst du dich zum Beispiel für eine Untersuchung ausziehen, kannst du darauf bestehen, dass dies "hinter verschlossener Tür" erfolgt.

    Bei Urinkontrollen kannst du ebenfalls darauf bestehen, dass diese "hinter verschlossener Tür" stattfindet. Nur eine weibliche Person (Polizistin, Ärztin) darf mit in die Toilettenkabine.

    Diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie können und sollen die Arbeit eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin nicht ersetzen. Für eine Rechtsberatung, die deine spezielle Situation berücksichtigt, wende dich bitte an einen Rechtsberater oder eine Rechtsberaterin deines Vertrauens.



  • Dosisangaben

    Auf dieser Seite haben wir Dosisangaben verschiedener Partydrogen aufgelistet. Grundsätzlich hängt die Wirkung einer Dosis von vielen verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise Set & Setting, Gewöhnung, psychischer und physischer Konstitution etc., ab. Die hier aufgelisteten Dosisangaben sollen Konsument*innen eine Orientierung geben und sind nicht als unumstößliche Angaben, die einen reibungslosen Rausch garantieren, zu verstehen.


    Bei Substanzen, zu denen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, beruhen die Dosisangaben zum Teil auf den Angaben von Konsument*innen. Unten findest du die Fußnoten mit einem Link für weiterführende Informationen.


    Beim Konsum von psychotropen Substanzen sind die Safer-Use-Tipps unbedingt zu beachten.


    Glossar:


    ·         HCl:     Hydrochlorid (Salz organischer Basen)


    ·         Kg:        Kilogramm


    ·         Ml:           Milliliter (1 tausendstel Liter)


    ·         Mg:            Milligramm (1 tausendstel Gramm)


    ·         µg:                Mikrogramm (1 Millionstel Gramm)


     


    2C-B:


    Bei oralen Konsum spricht man bei 5 – 10 mg von einer leichten Dosis, die mittlere Dosis, bei der halluzinogene Effekte in den Vordergrund treten, liegt bei 12 – 24 mg, eine sehr starke Dosis bei 25 – 50 mg.


    Bei oralem Konsum erfolgt der Wirkeintritt nach ca. 20-30 Minuten; die maximale Wirkung wird nach ca. 1,5 Stunden erreicht. Die Wirkung hält ca. 4-8 Stunden an und klingt dann innerhalb von ca. einer Stunde relativ schnell wieder ab. Über einen Zeitraum von ca. 2-4 Stunden können Nachwirkungen spürbar sein.


    Bei nasalem Konsum wird eine wesentlich geringere Dosis (etwa die Hälfte der oralen Dosis benötigt, um die entsprechenden Effekte hervorzurufen. [1]


     


    25X-NBome:


    Konsument*innen zu folge tritt die Wirkung bereits in sehr geringen Mengen auf (Mikrogramm-Bereich, ein µ = Ein-Millionstel-Gramm!), was eine Dosierung ausgesprochen schwierig macht und das Risiko für Überdosierungen erhöht.


    Bereits bei  200 µg reinem 25I-NBOMe kann eine Wirkung gespürt werden, eine mittlere Dosis liegt zwischen 500-1000 µg Die Dosisangaben beziehen sich auf sublingualen Konsum, oraler Konsum ist nicht möglich. Deswegen wird auch empfohlen, LSD-Filze zu schlucken und nicht im Mund zu behalten um bei Lookalikes nicht ungewollt ein NBOMe aufzunehmen. Bei nasalem Konsum sind die Dosen noch deutlich zu vermindern. [2]


    Laut Berichten von Konsument*innen sind die Substanzen der 25X-NBOMe-Reihe ähnlich zu dosieren. Wissenschaftliche Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor.


     


    Amphetamin:


    Da Amphetamin zumeist nur stark gestreckt auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist, ist es nur eingeschränkt möglich eine vernünftige Angabe zur Dosierung zu machen. Die beim DrugChecking-Projekt „Safer Party“ in Zürich im Jahr 2015 ausgewerteten Proben weisen einen durchschnittlichen Amphetamingehalt von 44,3 % auf, die Proben hatten eine Spannweite von 0,4% bis 99,3% Amphetamin*HCl.


    Ausgehend von einem Reinheitsgrad von 100 % liegt eine mittlere Dosis zum Sniefen und Schlucken zwischen 15 – 20 mg reinem Amphetamin bei einem Körpergewicht von 75kg). Bei einem Wirkstoffgehalt von z. B. 20 % entspricht das also (etwas weniger als) einem Zehntel eines Gramms. [3]


    Beim nasalen Konsum setzt die Wirkung nach ca. 4 – 15 min ein, beim Schlucken nach 30 – 45 min und intravenös nach wenigen Sekunden. Die Wirkung kann zwischen 4 und 12 h anhalten. [4]


     


    Alkohol:


    Ein objektives Maß für die Beeinflussung des Organismus durch Alkohol stellt die Ethanolkonzentration im Blutkreislauf (Blutalkoholkonzentration, kurz BAK) dar. Mit der Blutalkoholkonzentration ist die Atemalkoholkonzentration verknüpft, welche oftmals für Schnelltests (z.B. von der Polizei) herangezogen wird.


    Die Blutalkoholkonzentration hat allerdings nur begrenzte Aussagekraft über die individuelle Beeinträchtigung eines Menschen, da diese stark von individuellen Faktoren, wie der Gewöhnung bzw. Toleranz, biologisches Geschlecht, Gewicht, Alter und Begleitstoffen im alkoholischen Getränk abhängen.


    Die BAK wird in Promille (‰) angegeben, dies bedeutet schlicht Tausendstel (1‰=0,1%=0,001), und steht für den Anteil des Ethanols an der Gesamtmasse des Blutes.


    Im Straßenverkehr spielen Promillegrenzen eine wichtige Rolle. Nachfolgend sind die einzelnen relevanten Schwellenwerte aufgeführt:


    0,3-Promillegrenze


    Ab 0,3 Promille wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Bei auffälliger Fahrweise, beispielsweise Schlangenlinien, kommt schon ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Verursacht der*die alkoholisierte Fahrer*in einen Unfall, muss er oder sie mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. In Flensburg kommen drei Punkte im Fahreignungsregister hinzu.


    0,5-Promillegrenze


    Erwischt dich die Polizei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird beim Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Bei wiederholten Verstößen wird es teurer, 1.000 Euro beim zweiten und 1.500 Euro beim dritten Verstoß. Zudem gelten in diesen Fällen drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, musst du mit weiterreichenden Konsequenzen rechnen.


    1,1-Promillegrenze


    Ab 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, ist zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen. In jedem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung, unabhängig davon, ob du einen Fahrfehler begangen oder sogar ein Unfall verursacht hast. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, und der Führerschein kann für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden. In Flensburg werden drei Punkte registriert.


    1,6-Promillegrenze


    Ab 1,6 Promille erfolgt zusätzlich zu den unter „1,1-Promillegrenze“ genannten Sanktionen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).


    Null-Promillegrenze


    Seit 2007 gilt für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre die Null-Promillegrenze. Alkohol am Steuer ist somit für diese Personengruppe per Gesetz tabu. Der Gesetzgeber hat diese Regel eingeführt, weil junge Menschen vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt sind. Wird ein Alkoholgehalt bis 0,5 Promille festgestellt und liegen noch keine erkennbaren Anzeichen von Fahrunsicherheit vor, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister belegt. Zudem drohen weitere Auflagen, beispielsweise die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Stellt die Polizei bei der Alkoholkontrolle jedoch Anzeichen von Fahrunsicherheit fest, oder kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, drohen weit höhere Strafen. [5]


     


    Cannabis:


    Die Wirkstärke des Cannabis wird durch den THC-Anteil des Harzes, die Harzmenge sowie das Alter und die Lagerung der Substanz bestimmt und variiert somit, vor allem bei auf dem Schwarzmarkt erworbenen Cannabis, stark.


    Beim oralen Konsum (z.B. in Brownies oder Cookies) treten psychische Wirkungen nach mehr als 0,1 bis 0,2 mg pro Kilogramm Körpergewicht auf, entsprechend etwa 10 bis 15 mg THC. Nach dem Rauchen liegt die Grenze niedriger und es können psychotrope Effekte bereits bei 5 mg THC auftreten. Bei starken chronischen Konsumenten ist mit psychischen Wirkungen erst bei höheren Dosen zu rechnen. Bei starkem chronischem Konsum kann eine gewisse Toleranz gegenüber den üblichen Effekten auftreten., die Wirkung nimmt bei gleicher Dosis ab. [6]


     


    Crystal Meth:


    Da Methamphetamin zumeist nur stark gestreckt auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist, ist es nur eingeschränkt möglich eine vernünftige Angabe zur Dosierung zu machen.


    Ausgehend von einer rein vorliegenden Substanz liegt eine niedrige Dosis bei 5–10 mg, eine mittlere bei 10–40 mg, bei regelmäßigem Konsum liegen die Dosen oft deutlich höher.


     


    Ecstasy:


    Beim Hauptwirkstoff der als „Ecstasy“ konsumierten Pillen, MDMA, hat sich folgende Dosierung unter Berücksichtigung des Safer-Use-Aspektes etabliert: geschluckt max. 1.5 mg MDMA pro kg Körpergewicht für Männer (die Dosis für einen 80kg schweren Mann beträgt dann 120mg), max. 1.3 mg pro kg Körpergewicht für Frauen (für eine 60kg schwere Frau entspräche dies 78mg MDMA). [7]


    Bei nasalem oder rektalem Konsum ist niedriger zu dosieren.


     


    GHB/GBL:


    Die Dosierungen sind für eine etwa 70 Kilogramm schwere Person berechnet. Aufgrund der Angaben Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/Kg) können die Werte leicht für Personen mit einem größeren oder kleineren Körpergewicht berechnet werden. Die Beschreibungen der Effekte gelten für den alleinigen und einmaligen oralen Konsum von GHB respektive GBL und nicht für den Mischkonsum mit anderen psychotropen Substanzen. [8]


        niedrige Dosis

            GHB: 7-13 mg/kg Körpergewicht; 1-2 ml

            GBL: 0,5 bis 0,9 ml

            Leicht euphorisches, entspannendes, beruhigendes Gefühl (ähnlich der Wirkung einer geringen bis mittleren Dosis Alkohol); stimmungsaufhellend, angstlösend, entaktogen (das Innere berührend) und sozial öffnend; leichter Schwindel und Kribbeln in den Gliedmaßen möglich. Herzschlag und Blutdruck werden geringfügig herabgesetzt. Sinneseindrücke werden verstärkt.

        mittlere Dosis

            GHB: 14-20 mg/kg Körpergewicht; 2-3 ml

            GBL: 1,0 bis 1,4 ml

            Kann sexuell anregend wirken (wird als Kuschel- und Sexdroge benutzt), der Tastsinn ist sensibilisiert und die Hemmschwelle herabgesetzt; starker Rededrang (Laberflash) kann auftreten. Verstärktes Farbsehen, leichte Halluzinationen  und akustische Täuschungen sind möglich.

        hohe Dosis

            GHB: 21-28 mg/kg Körpergewicht; 3-4 ml

            GBL: 1,5-2,0 ml

            Motorische Fähigkeiten sind wesentlich eingeschränkt. Verlangsamung des Pulses. Starke Halluzinationen können auftreten. Positive emotionale Empfindungen sind weiterhin möglich.

        narkotische Dosis

            GHB: > 28 mg/kg Körpergewicht; > 4ml

            GBL: > 2,0 ml

            Es kann zu einem tiefen (koma-ähnlichen) Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.


    GHB/ GBL Überdosierungen sind wegen der Gefahr einer Atemdepression und eines möglichen Atemstillstands äußerst gefährlich. Die Gefahr eines Atemstillstandes ist um ein vielfaches höher, wenn Du GHB/ GBL mit anderen dämpfenden Mitteln (z.B. Alkohol) mischst.


     


    Ketamin:


    Bei Ketamin in Pulverform  können, ausgehend vom Körpergewicht, folgende Dosisangaben gemacht werden (die Milligramm-Angaben beziehen sich auf eine Person mit 75kg Körpergewicht:


    Schwellenwert, bei dem erste Effekte eintreten

     


    0,6 mg/kg

     


    45mg


    Leichte Dosis

     


    1,2 mg/kg

     


    90mg


    Mittlere Dosis

     


    1,5 – 4mg/kg

     


    Zwischen 112 – 300mg


    Starke Dosis

     


    5mg/kg

     


    375mg


    Überdosis

     


    Ab 6mg/kg

     


    Ab 450mg


     


    Besonders zu beachten: Chemisch aufbereitetes S-Ketamin (z.B. Ketanest-S ® oder Ketamin-S ®) wird nur halb so stark dosiert wie Ketamin!


     


    Kokain:


    Das auf dem Schwarzmarkt erhältliche Kokain variiert im Wirkstoffgehalt stark. Die beim DrugChecking-Projekt „Safer Party“ in Zürich im Jahr 2015 ausgewerteten Proben weisen einen durchschnittlichen Kokaingehalt von 71,7  % auf, die Proben hatten eine Spannweite von 0,4% bis 99,3 Kokain*HCl. Der Kokaingehalt der analysierten Proben schwankte zwischen 0,3 % und 98,1 % Kokain*HCl.


    Je nach Art der Einnahme von Kokain sind Beginn der Wirkung sowie Dauer derselben stark unterschiedlich ausgeprägt. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der durchschnittlichen Zeiten bis zum Wirkungseintritt und der durchschnittlichen Dauer der Wirkung wie auch die dazu benötigte mittlere Dosierung. Bei der intravenösen Applikation gelangt fast die gesamte Wirkstoffmenge ins Gehirn, bei allen anderen Applikationsarten sind es etwa nur 25% (+/- 5%). [9]


     


    Applikationsart

     


    Zeit bis zum Wirkungseintritt

     


    Dauer der Wirkung

     


    Mittlere akute Dosierung


    Schlucken von Kokain-HCL

     


    10-30 min

     


    45-90 min

     


    100-200 mg


    Schnupfen von Kokain HCL

     


    2-3 min

     


    30-45 min

     


    40-60 mg


    Spritzen (i.v.) von Kokain-HCL

     


    30-45 sec

     


    10-20 min

     


    20-50 mg


    Rauchen von Koka-Paste

     


    8-10 sec

     


    5-10 min

     


    60-250 mg


    Rauchen der freien Base

     


    8-10 sec

     


    5-10 min

     


    250-1.000 mg


    Crack Rauchen

     


    8-10 sec

     


    5-10 min

     


    250-1.000 mg


     


    LSD:


    LSD wird heute meist in Form von kleinen Papiertrips (beispielsweise mit Comicmotiven oder traditionellen Symbolen) auf dem Schwarzmarkt angeboten. Auf einem Trip der von „Safer Party“ im Jahr 2015 ausgewerteten Proben waren durchschnittlich 72,2 Mikrogramm (1 Mikrogramm = 1 Millionstel Gramm) LSD aufgeträufelt.


    Die folgenden Dosisangaben von Drogenkult.net bieten eine grobe Orientierung. [10]


    Schwellendosis

     


    25 – 50 µg

     


    Erste leichte körperliche und schwache psychische Effekte treten ein


    Mittlere Dosis

     


    50 – 100 µg

     


    Dosis, wie sie im Durchschnitt auf erhältlichen Filzen vorkommt. Mittlere körperliche und psychische Effekte


    Starke Dosis

     


    100 – 300 µg

     


    Starke körperliche und psychische Effekte


    Sehr starke Dosis

     


    300 – 1000

     


    Äußerst intensives psychedelisches Erlebnis mit Halluzinationen. Nur für erfahrene KonsumentInnen.


     


     


    Meskalin:


    Der Wirkstoffgehalt des Meskalins in den Kakteen ist abhängig von Alter, Wachstums- bzw. Zuchtort und unterliegt in der Natur starken Schwankungen. Bei synthetischem Meskalin, welches auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist, schwankt der Wirkstoffgehalt ebenfalls stark.


    Eine halluzinogen wirksame Dosis liegt bei ca. 3 -5mg pro kg Körpergewicht. Dies entspricht etwa 20 – 35g getrocknetem Peyote-Kaktus, 30 – 45g getrocknetem peruanischen Stangenkaktus oder 8 – 10g zu Pulver verarbeitetem Sand-Pedro-Kaktus.


    Frische Buttons der Kakteen enthalten weniger Meskalin als getrocknetes und müssen anders dosiert werden. Aufgrund des schwer zu bestimmenden exakten Wirkstoffgehalts ist es schwierig, verlässliche Angaben zur Dosierung zu machen.


     


    Pilze:


    Je nach Art des Pilzes, Wachstumsbedingungen und Alter des Pilzes unterliegt der Wirkstoffgehalt starken Schwankungen. Rückschlüsse von der konsumierten Pilzmenge auf den enthaltenen Anteil Psilocin bzw. Psilocybin. sind nur schwierig zu ziehen.


    Als Groborientierung kann gelten, dass 10 mg halluzinogene Stoffe (Psilocybin, Psilocin) in etwa 2 Gramm getrockneten Stropharia cubensis (Kubanischer Kahlkopf), 1 Gramm getrockneter respektive 10 Gramm frischer Psilocybe semilanceata (Spitzkegeliger Kahlkopf) oder 0,5 Gramm getrockneter respektive 5 Gramm frischer Psilocybe cyanescens (Blauender Kahlkopf) oder auch Psilocybe azurescens (Stattlicher Kahlkopf) enthalten sind. [11]


      Die Dosisangaben der nachfolgenden Tabelle beziehen sich auf den Wirkstoff, nicht auf das Gewicht der konsumierten Pilze.


      Dosierung (Psilocybin)

     


      Effekt


    3 Milligramm

     


    Schwellendosis, um erste leichte körperliche und schwache psychische Effekte zu spüren.


    5 bis 10 Milligramm

     


    Halluzinationen werden in Form schnell fließender und überaus farbenprächtiger Bilder bei geschlossenen Augen wie in einem "Film" (im Zustand eines Wachtraumes) erlebt. Bis zu dieser Menge wirkt Psilocybin antriebssteigernd und wirkt somit auf Partys in dieser Dosierung auch tanzfördernd.


    Ab etwa 10 Milligramm

     


    Die von den Augen wahrgenommene Umwelt wird in andere Formen und Farben uminterpretiert (visuelle Halluzinationen).


    Ab etwa 20 Milligramm

     


    Starke Bewusstseinsveränderungen treten auf. Beispielsweise kann man zeitweise des Glaubens sein, sich an einem völlig anderen Ort in einer völlig anderen Zeit zu befinden. Körperlich kann es dabei zu Gleichgewichtsstörungen kommen. Zudem sind allgemeine Schwierigkeiten bei der Orientierung zu erwarten. Tanzen ist bei solchen Dosierungen selten noch möglich.


    50 bis 100 Milligramm

     


    Hohe Dosierung, die bei der psychedelischen Therapie und speziellen psychotherapeutischen Sitzungen eingesetzt wird.


     


     


    Neue Psychoaktive Substanzen:


    NPS können als Pulver, Kristalle, in Tabletten- oder Pillenform, als „Kräutermischungen“ oder als Lösungen vorkommen. Die Konsumformen unterscheiden sich deshalb je nachdem in welcher Form die Substanz vorliegt. NPS unterscheiden sich in der Höhe der Dosierung sehr stark. Manche Substanzen sind schon im Milligramm-Bereich lebensgefährlich, andere haben eine sehr viel höhere Wirkdosis. Je nach Herstellungsprozess können NPS in verschiedenen chemischen Formen (z.B. als Base oder Salze) vorkommen und sich in ihrer Wirkdosis deutlich unterscheiden.


     


    5-MeO-DMT:


    5-MeO-DMT gehört zur Gruppe der Tryptamine und ist eine kristalline, weiße Substanz. Es wird meist geraucht, kann aber auch nasal oder intravenös konsumiert werden.


    Geraucht liegt eine mittlere Dosis zwischen 2 - 15mg, geschnupft bei 2 - 20mg und gespritzt bei 2 - 3mg. 5-MeO-DMT muss sehr vorsichtig dosiert werden, da schon ein paar Milligramme mehr eine sehr intensive und unangenehme Wirkung hervorrufen, welche mehrwöchige psychische und mentale Probleme mit sich ziehen können. [12]


    5-MeO-MiPT:


    5-methoxy-N-methyl-N-isopropyltryptamin (5-MeO-MiPT) ist ein psychedelisches Tryptamin, das auch in Alexander Shulgins TIHKAL beschrieben wurde. Es ist auch unter dem Szenenamen „Moxy“ bekannt.


    Die Dosisangaben beziehen sich auf Berichte von KonsumentInnen. [13]


     

     


    Oraler Konsum

     


    Geraucht/Vaporisiert


    Schwellendosis

     


    1 – 3 mg

     


    n.b.


    Leichte bis mittlere Dosis

     


    3 -6 mg

     


    8 – 15 mg


    Mittlere bis starke Dosis

     


    6 – 16 mg

     


    15 – 20 mg


    Sehr starke Dosis

     


    > 16 mg

     


    > 20 mg


     


    Alpha-PPP:


    α-PPP (α – Pyrrolidinopropiophenon) ist ein wenig erforschtes Research Chemical. α -PPP gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zur Klasse der Cathinone. Es weist eine ähnliche chemische Struktur wie Methcatinon (Ephedron) auf, scheint aber eine geringere psychoaktive Wirkung zu haben. Laut KonsumentInnen stehen amphetamintypische Wirkungen im Vordergrund.


    Die Substanz wurde in der Vergangenheit im Rahmen von DrugChecking mehrfach in vermeintlichen XTC-Pillen nachgewiesen.


    Die Dosisangaben von KonsumentInnen schwanken zwischen 50 - 150 mg bei oralem und 20 - 150 mg bei nasalem Konsum. Für intravenösen Konsum liegen uns keine verlässlichen Dosisangaben vor.


     


    DOC:


    2,5-Dimethoxy -4- chloramphetamin, kurz DOC, ist von der chemischen Struktur her ein Amphetamin und unterscheidet sich nur durch eine Methylgruppe von dem Phenethylamin 2C-C.


    DOC ist in der Vergangenheit immer wieder auf vermeintlichen LSD-Filzen aufgetaucht. Es liegen so gut wie keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Substanz vor. Die Dosisangaben für eine mittlere Dosis schwanken zwischen 0,5 – 7mg [14] und 1,5 – 3mg. [15]


     


    Methoxetamin:


    2-(3-methoxyphenyl)-2-(ethylamino)cyclohexanone; MXE gehört zur Gruppe der Arylcyclohexylamine und ist wie u. a. Ketamin (LINK) ein Dissoziativum.


     


    Leichte Dosis

     


    Ca. 15 – 30mg

     


    Wirkung vergleichbar mit der von MDMA


    Mittlere Dosis

     


    Ca. 30 – 70mg

     


    Sedierende Komponente, Ansätze von Traumphasen und Halluzinationen


    Starke Dosis

     


    Ca. 70 – 150mg

     


    Halluzinationen, heftige (Alp-)Träume und Ich-Auflösung sind möglich


     


    Methylon:


    Methylon (2-methylamino-1-(3,4-methylenedioxyphenyl)propan-1-one oder Methylendioxy-Methcathinon); gehört zur Gruppe der Phenetylamine und wird als gelbliche Flüssigkeit, als „Raumlufterfrischer“ oder weißes bzw. karamellfarbiges Pulver angeboten. Weitere „Handelsnamen“ sind  bk-MDMA, MDMC, Neocor, Ease oder M1.


    Dosierung für eine 75 kg schwere Person: 180– max. 250 mg oral, 50- max. 150 mg nasal. Methylon wird aber vorwiegend oral (als Flüssigkeit oder „Bombe“) eingenommen. Einige UserInnen raten vom nasalen Konsum ab, da „es nichts bringt“.


    Die Wirkung tritt nach ca. 20-75 min ein. Die Wirkungsdauer beträgt ca. 3-6 h.


     


    Mephedron:


    Bei 4-Methylmethcathinon (4-MMC), bekannt unter dem Namen Mephedron, handelt es sich um eine Forschungschemikalie, über die noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich des Konsums und den damit verbundenen Risiken und Nebenwirkungen vorliegen. Bekannt ist, dass es sich um ein stimulierendes Empathogen handelt, das als Pulver oder in Tablettenform erhältlich ist.


     


    Die Angaben zur Dosierung beruhen auf Angaben von Konsument*innen:


    oral

    (Wirkung setzt nach 30-60 Minuten ein und hält ca. 3-5 h an)

    Schwellwert: 15 - 25 mg

    leicht: 25 - 100 mg

    üblich: 75 - 175 mg

    stark: 125 - 250+ mg


    nasal

    (Wirkung setzt nach ca. 5-10 Minuten ein und hält ca. 1-2 h an)

    Schwellwert: 5 - 15 mg

    leicht: 15 - 25 mg

    üblich: 20 - 80 mg

    stark: 75 - 125 mg


     


     


    [1] drugscouts.de


    [2] de.drogen.wikia.com


    [3] Quelle: drugscouts.de


    [4] drugscouts.de


    [5] www.kenn-dein-limit.de


    [6] archiv.hanflobby.de


    [7] saferparty.ch


    [8] www.drogenkult.net


    [9] www.drogenkult.net


    [10] www.drogenkult.net


    [11] www.drogenkult.net


    [12] www.saferparty.ch


    [13] de.drogen.wikia.com


    [14] saferparty.ch


    [15] catbull.com


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